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Festgottesdienst zur Einführung des neuen Kirchenvorstands

Mit einem Festgottesdienst wird am kommenden Sonntag, den 6. September der neue Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Weilburg in sein Amt eingeführt. Die Feier in der Schlosskirche beginnt um 10.30 Uhr.

Pfarrer Guido Hepke leitet den Gottesdienst, für die musikalische Gestaltung sorgt der Gospelchor unserer Gemeinde, ausnahmsweise unter der Leitung von Martin Weinbrenner. Der Gottesdienst wird als Kirchspielgottesdienst gefeiert, also als zentrale Feier für alle Ortschaften in der Gemeinde.

Im Gottesdienst versprechen die Einzuführenden: „Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, den mir anvertrauten Dienst sorgfältig und treu zu tun in der Bindung an Gottes Wort, gemäß dem Bekenntnis und nach den Ordnungen unserer Kirche und unserer Gemeinde.“ – Mit einem persönlich zugesprochenen Segen werden sie für den Dienst in der Gemeindeleitung gestärkt.

Gleichzeitig werden mit einem Dankwort diejenigen aus ihrem Dienst verabschiedet, die dem neuen Kirchenvorstand nicht mehr angehören. Dies sind Ilse Alt, Andrea Hündt-Grosser und Raimund Kolberg. Auch die Kirchenvorsteher/innen, die während der letzten sechs Jahre vorzeitig ihr Amt aufgegeben haben, werden noch einmal besonders geehrt.

Den neuen Kirchenvorstand gehören Birgit Bördner-Heldt, Hans-Jürgen Brügmann, Jörg Freihold, Ingrid Grebe, Mathias Hellemann, Barbara Kemperdiek, Jan Kramer, Hans-Günter Stehr, Sara Schmid und Thomas Schmidt an. Auch die beiden Pfarrer der Gemeinde, Pfrin. Stock und Pfr. Hepke, sind Mitglieder des Kirchenvorstandes.

Im Anschluss an den Gottesdienst ist die Gemeinde zu einem Sektempfang in der Schlosskirche eingeladen. So kann den neu Eingeführten auch persönlich Glück und Segen gewünscht werden.

Bereits am 8. September wird der neue Kirchenvorstand der Weilburger Gemeinde zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Der Vorsitz sowie der stellvertretende Vorsitz werden neu gewählt, die Fachausschüsse der Kirchengemeinde neu zusammengesetzt.

Der Kirchenvorstand entscheidet im Rahmen der Kirchenordnung, also der Verfassung unserer Kirche, über alle wesentlichen Belange der Gemeinde. Er ist verantwortlich für Personal- und Finanzentscheidungen. Der Haushalt wird ebenso von diesem Gremium verabschiedet wie Gottesdienstpläne oder liturgische Ordnungen. Der Kirchenvorstand legt die Rahmenbedingungen für die Gemeindearbeit fest und sucht den Ausgleich zwischen Gesamtgemeinde und den Bedürfnissen der einzelnen Ortschaften. Es gibt kaum ein kirchliches Ehrenamt, in dem so vielfältige Aufgaben und so viel Verantwortung zusammenkommen.

Dabei gilt: Der Kirchenvorstand ist kein Parlament mit unterschiedlichen Fraktionen, sondern gewählte Gemeindeleitung. Durch die Kirchenvorstandswahl werden Mitglieder der Kirchengemeinde, die sich zur Wahl stellen, in die Regierung der Kirchengemeinde berufen. Die Ortspfarrer/innen gehören qua Amt dem Leitungsorgan an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 6 Jahre.

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